Preisbasis

Durch die von der Bundesregierung am 23. August 2006 beschlossene Aufnahme des Gebäudereiniger – Handwerks in das Arbeitnehmerentsendegesetz erhalten die tariflichen Ansprüche im Gebäudereiniger – Handwerk die Qualität eines gesetzlichen Mindestlohnes. Ein Verstoß kann daher gemäß den Regelungen des Entsendegesetztes und des Schwarzarbeitergesetzes künftig als Ordnungswidrigkeit bzw. sogar als Straftat verfolgt werden.

Der Mindestlohn für die Glas- und Gebäudereinigung liegt seit 1. Januar 2021 bei 11,11 Euro.

Wir kalkulieren fair. Wir sorgen für Transparenz und Offenheit. Bei uns gibt es keine versteckten Nebenkosten.

In unseren Preisen sind folgende Leistungen enthalten:

  • Erstellung der Organisations- und Reinigungspläne
  • Anschaffung und Bereitstellung aller notwendigen Maschinen, Geräte, Reinigungs- und Hilfsmittel
  • Stellung des gesamten Personals und Übernahme aller damit verbundenen Arbeiten
  • Personalkosten für Vorarbeiter und Tarifentlohnung unseres Reinigungspersonals, einschl. sämtlicher Sozialleistungen wie Arbeitgeberanteile zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaubsgeld, etc.
  • Arbeitskleidung
  • Reinigung der von uns benutzten Räume und Geräte, einschl. Waschen der eingesetzten Textilien (Mops, Tücher, Flaumer, etc.)
  • Zinsen, Kapitalkosten für Maschinen, Geräte und Löhne
  • Abschluss eines ausreichenden Versicherungsschutzes für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Beachtung aller einschlägigen Rechtsnormen
  • Erledigung aller administrativen Aufgaben


In unseren Preisen sind die Kosten nicht enthalten für: 

  • Strom, Wasser
  • Sozialräume unserer Mitarbeiter
  • Büro, Lager und Abstellräume

Die von uns kalkulierten Preise berücksichtigen die geltenden gesetzlichen Bestimmungen, soweit sie heute bekannt sind.